Kapitel  24 - Ladenschluss - Lösungen  Fokus Internet - Beginning German II 
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A. 1. Mögliche Antworten:

  1. Das Oberverwaltungsgericht in Berlin hat ein Zwangsgeld in Höhe von 50.000 Mark gegen den Kaufhof am Alexanderplatz wegen unzulässiger Sonntagsöffnung erhoben. Der Kaufhof am Alex hatte an einem Sonntag zwischen 12 und 17 Uhr geöffnet und dabei sein gesamtes Sortiment angeboten. Dabei wurden verkaufte Waren lediglich mit dem Aufkleber “Berlin-Souvenir” versehen, um einer Ausnahmeverordnung zum Ladenschlussgesetz der Form nach zu entsprechen. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt und die Debatte um den Ladenschluss angeheizt.

  2. Bundespräsident Rau ist gegen längere Ladenöffnungszeiten, weil dadurch der Konsumrausch unterstützt und der Sinn des Sonntags als Ruhetag zerstört wird.

 

2.     

Deutschland Großbritannien USA
Öffnung der Geschäfte von 6 bis 20 Uhr in der Woche, von 6 bis 16 Uhr am Samstag
(bis 18 Uhr in den vier Wochen vor Weihnachten). Sonntags gibt es nur wenige Ausnahmen.

Einzige gesetzliche Vorschrift für den Ladenschluss:
Größere Geschäfte dürfen sonntags nur zwischen 10 und 18 Uhr für sechs Stunden öffnen.Ansonsten öffnen alle Ladenbesitzer, wann sie wollen.

Die Nachfrage regelt den Ladenschluss. Es gibt kein Ladenschlussgesetz.